WiYou.de für Eltern

WiYou Eltern . Verlagsonderveröffentlichung 2023 Foto: cherryandbees, Illustration: Alex_Zakharov (alle stock.adobe.com) 11 Wissen, was man nicht möchte, hilft auch weiter Oft wissen Jugendliche nicht, was sie werden wollen. Wenn man aber nachhakt, was sie nicht werden wollen, haben sie oft klare Vorstellungen. Ausschluss-Fragen führen manchmal schneller ans Ziel: Kannst du dir vorstellen, den ganzen Tag im Büro zu sitzen? Willst du mit Menschen arbeiten? Lieber mit Alten, Kindern und Jugendlichen oder Kranken? Oder wie wär’s mit Banken, Versicherungen oder im Handel? Willst du draußen arbeiten und anpacken? Reizt dich die Arbeit an Maschinen? Arbeitslos melden nach dem Schulabschluss? Von Gesetzes wegen müssen sich Schülerinnen und Schüler nicht arbeitslos melden, wenn sie innerhalb von vier Monaten nach Ende ihrer Schulzeit ein Studium, eine Ausbildung oder einen Freiwilligendienst beginnen. Genauso bleibt der Anspruch auf Kindergeld bestehen und der Zeitraum von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten kann für die Rentenanwartschaft anerkannt werden. Bei einer Pause von mehr als vier Monaten sollte sich Ihr Kind arbeitslos oder arbeitssuchend melden, damit Sie weiterhin Kindergeld bekommen. (sa) Unterhalt zahlen für erste Ausbildung Als Eltern müssen Sie für den Unterhalt der ersten Ausbildung Ihres Kindes aufkommen – auch wenn es volljährig ist. Mit der ersten Ausbildung ist die erste Berufsausbildung oder das erste Studium gemeint. Eingeschlossen sind auch aufeinander aufbauende Ausbildungen, zum Beispiel, wenn nach dem Bachelor- das Masterstudium folgt oder auf eine Hotelfachausbildung das Tourismusstudium. Wohnt Ihr Kind noch bei Ihnen, richtet sich die Höhe des Unterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle. Wohnt Ihr volljähriges Kind nicht mehr bei Ihnen, liegt der Unterhalt in der Regel bei 930 Euro. Good to know Rund umdieAusbildung Was es mit der „Ausbildungsgarantie“ auf sich hat Am 23. Juni 2023 hat der Bundestag die Ausbildungsgarantie beschlossen. Sie tritt zum 1. August 2024 in Kraft und richtet sich an junge Menschen, die keinen Ausbildungsplatz in einem Betrieb gefunden haben. Sie erhalten ein Recht auf eine außerbetriebliche Ausbildung, die 2 bis 3,5 Jahre dauern und mit einem vollqualifizierten und formell gleichwertigen Berufsabschluss enden soll. Die Ausbildungsgarantie gilt für junge Menschen, die sich nachweislich erfolglos beworben haben, die Berufsberatung der Agentur für Arbeit in Anspruch genommen haben und nicht vermittelt werden konnten und in einer Region leben, in der es nicht genug Ausbildungsplätze gibt. Alle vier Bedingungen müssen erfüllt sein. Die außerbetriebliche Ausbildung wird von Bildungsträgern angeboten, die von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter dafür beauftragt und bezahlt werden. Genau wie bei der üblichen dualen Ausbildung findet die Theorie in der Berufsschule statt. Der praktische Teil findet in Werkstätten des Bildungsträgers oder in einem Ausbildungsbetrieb, der mit dem Bildungsträger zusammenarbeitet, statt.

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