WiYou Eltern . Verlagsonderveröffentlichung 2023 Foto: Bubble beanie - stock.adobe.com 18 BAföG Das BAföG ist wahrscheinlich die bekannteste Art der Studienfinanzierung. Dabei handelt es sich um eine staatliche Förderung, die Ihr Kind erhalten kann, wenn Sie als Eltern oder Elternteil das Studium nicht ausreichend finanzieren können. Die Hälfte des BAföGs besteht aus einem zinsfreien Kredit, den Ihr Kind nicht zurückzahlen muss. Die andere Hälfte muss nach Abschluss des Studiums innerhalb einer mehrjährigen Frist zurückgezahlt werden. Folgende Voraussetzungen gelten: • Ihr Kind muss an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule studieren. • Ihr Kind muss das Studium in der Regelstudienzeit schaffen, darf es nicht abbrechen und darf die Fachrichtung nur bedingt wechseln. Die Fördersumme hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab. Der Höchstsatz liegt bei monatlich 934 Euro (Stand August 2023). Mit der Rückzahlung des Darlehens muss Ihr Kind spätestens fünf Jahre nach Abschluss des Studiums beginnen, dabei liegt der Höchstbetrag bei 10.010 Euro. Kindergeld Solange Ihr Kind unter 25 Jahre alt ist, einen anerkannten Freiwilligendienst leistet, eine Ausbildung oder ein Studium absolviert, können Sie weiterhin Kindergeld beantragen. Dafür benötigen Sie den Ausbildungsvertrag oder die Immatrikulationsbescheinigung Ihres Kindes. Nebenjob Eine klassische Art, um sich sein Studium zu finanzieren, ist der Nebenjob. Die Verdienstobergrenze, um keine Steuern und Sozialabgaben zahlen zu müssen, wurde auf 520 Euro erhöht. Stipendium Viele Studierende glauben, dass sie sich gar nicht erst für ein Stipendium bewerben brauchen, weil ihre Noten nicht gut genug dafür sind. Bei vielen Stipendien wird jedoch mehr auf ihr soziales, ehrenamtliches oder gesellschaftliches Engagement geachtet. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt unter www.stipendiumplus.de einen Überblick über verschiedene Stipendien. Studienkredit & Bildungskredit Im Gegensatz zum BAföG ist ein Studienkredit unabhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen. Selbst wenn Ihr Kind BAföG bekommt, kann es mit einem Studienkredit zusätzliche Unterstützung bekommen. Er wird oftmals durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausgezahlt. Dabei erhält Ihr Kind statt einer Einmalzahlung monatliche Zahlungen in Höhe von 100 bis 650 Euro. Den Studienkredit muss Ihr Kind anders als beim BAföG komplett zurückzahlen – in monatlichen Raten und mit Zinsen. Der Bildungskredit funktioniert ähnlich. Er ist für Schüler und Studierende in den letzten Jahren der Ausbildung vorgesehen. Monatlich werden 100, 200 oder 300 Euro ausgezahlt. Studienfonds Studienfonds sind so ähnlich wie Studienkredite. Die Studierenden müssen sich bei dem Unternehmen, zum Beispiel bei der Deutschen Bildung AG, bewerben. Die Höhe und Dauer der Unterstützung sind dabei flexibel. Die geförderten Studierenden können das Geld für alle Kosten verwenden, die etwas mit dem Studium zu tun haben. Der Studienfonds funktioniert nach dem Prinzip des umgekehrten Generationsvertrags. (sa) Studium Wie sollenwir das bezahlen? Obwohl es an den staatlichen Universitäten und Hochschulen in Deutschland keine Studiengebühren gibt, muss ein Studium dennoch finanziert werden. Neben den normalen Lebenserhaltungskosten müssen auch die Kosten für Semesterbeiträge sowie Studien- und Lernmaterialien getragen werden.
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